Pro Asyl, IPPNW, Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main - kein mensch
ist illegal, Kommitee für Grundrechte und Demokratie, Presseerklärung,
29.01.2004
Tod bei Abschiebung
Fast 5 Jahre nach Aamir Ageebs Tod wird die
Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main eröffnet / Menschenrechtsorganisationen:
Die Kette der Verantwortlichkeiten und des Versagens muss rekonstruiert werden
Am 2. Februar 2004 beginnt vor dem Frankfurter Amtsgericht der Prozess gegen
drei BGS-Beamte, die den dreißigjährigen Aamir Ageeb am 28. Mai 1999
mit dem Lufthansaflug LH 588 von Frankfurt über Kairo nach Khartum abschieben
sollten. Dabei waren eine Vielzahl von Zwangsmitteln, darunter Plastikfesseln,
Klettbänder und ein Seil verwendet worden. Aamir Ageeb starb einen qualvollen
Erstickungstod - von den BGS-Beamten gefesselt, fixiert, unter einem Helm in
den Sitz gepresst.
Die unterzeichnenden Organisationen nehmen den Prozessbeginn zum Anlass, erneut
die späte Eröffnung der Hauptverhandlung und die lange Ermittlungsdauer
zu kritisieren. Nach fast 5 Jahren ist es schwierig, den genauen Ablauf des
Geschehens festzustellen und die Kette der Verantwortlichkeiten und des Versagens
zu rekonstruieren, die zum Tod von Aamir Ageeb geführt hat. Diese Aufklärung
aber muss im Strafverfahren geleistet werden, damit der Umfang der persönlichen
Verantwortlichkeit der Angeklagten festgestellt werden kann.
Eine große Rolle bei der Rekonstruktion der Verantwortungskette spielen
neben dem individuellen Handeln der begleitenden BGS-Beamten und gesetzlichen
Regelungen Dienstvorschriften des Bundesgrenzschutzes, die die Anwendung unmittelbaren
Zwanges bei Abschiebungen regeln. Wurde nach dem Tod des Nigerianers Kola Bankole
im Jahre 1994 bei einer Abschiebung von Frankfurt aus wirklich alles getan,
um Erstickungsrisiken auszuschließen? Die bislang bereits bekannt gewordenen
Sachverhalte wecken hieran erhebliche Zweifel.
Aus der Vielzahl der klärungsbedürftigen Fragen:
- Wurden die eingesetzten BGS-Beamten den damals geltenden Bestimmungen entsprechend
ausgebildet? Haben sie sich bei ihrem Einsatz an geltende Dienstvorschriften
gehalten?
- Wurden vor und bei der Abschiebung atembehindernde und erstickungsgefährdende
Fesselungsmethoden bis hin zu sogenannten "hogtie"-Stellung (mit
rücklings verzurrten Hand- und Fußgelenken) eingesetzt, obwohl
vor der Gefahr lagebedingter Erstickungen schon Monate zuvor in Polizeiveröffentlichungen
und im Spiegel gewarnt worden war.
- Gibt es eine Mitverantwortung der befehlsgebenden und der für die Ausbildung
zuständigen BGS-Beamten?
- Wurden Fesselungsmittel eingesetzt, die schon aus Gründen der Flugsicherheit
in Verkehrsflugzeugen nicht zulässig sind?
- Welche Rolle spielt der eingesetzte Integralhelm in Verbindung mit der gegen
Aamir Ageeb eingesetzten körperlichen Gewalt? Durfte er verwendet werden,
obwohl die notwendige Atemüberwachung so kaum möglich gewesen sein
dürfte?
Fragen ergeben sich nicht nur in Bezug auf das Verhalten der eingesetzten BGS-Beamten
und ihrer Dienstvorgesetzten, sondern auch hinsichtlich einer möglichen
Mitverantwortung des fliegenden Personals der Lufthansa:
- Hat der eingesetzte Flugkapitän der Lufthansa die Fesselung des auch
ihm anvertrauten Passagiers unter dem Gesichtspunkt der Flugsicherheitsvorschriften
in Augenschein genommen?
- Welche Rolle hat das fliegende Personal der Lufthansa zu dem Zeitpunkt gespielt,
als deutlich wurde, dass der um Atem ringende Ageeb verzweifelt versuchte,
auf seine Situation mit Wimmern und Schreien aufmerksam zu machen?
- Haben sich die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter der Lufthansa entsprechend
ihrer Dienstvorschriften verhalten, als Ageeb ohnmächtig an den Sitz
gefesselt blieb? Haben sie die ärztlichen Wiederbelebungsmaßnahmen
unterstützt?
Die justizielle Aufarbeitung vergleichbarer Todesfälle bei Abschiebungen
in anderen europäischen Staaten hat gezeigt, wie viele Hindernisse es offenbar
für die Rekonstruktion von Verantwortlichkeiten und Versäumnissen
gibt und wie lange es in den meisten Fällen gedauert hat, bis Anklage erhoben
wurde. Die parlamentarische Versammlung des Europarates hat bereits im Januar
2002 Besorgnis geäußert über die Zahl der Todesfälle, die
auf die von den Mitgliedsländern des Europarates bei dem Vollzug von Ausweisungsverfügungen
praktizierten Methoden zurückzuführen sind. Diese Methoden sind in
Deutschland und der EU inzwischen neu geregelt und beschränkt worden. Allerdings
ist in Deutschland zum Beispiel der Einsatz eines - veränderten - Helms
wieder zugelassen worden. Darüber hinaus finden Abschiebungen verstärkt
in einer Kooperation verschiedener europäischer Staaten mit Charterflügen
statt. Zeugen für eine eventuelle lebensbedrohliche Gewaltanwendung gibt
es unter diesen Umständen naturgemäß nicht.
Es sollte zum Polizeialltag gehören, die Grenzen unmittelbaren Zwangs
gegenüber Menschen und ihrer grundrechtlich geschützten körperlichen
und psychischen Integrität zu kennen. Nach dem Grundsatz: "Im Zweifel
für die Angeklagten" gehen die unterzeichnenden Organisationen davon
aus, dass die Tatbeteiligten den Tod von Aamir Ageeb nicht vorsätzlich
herbeiführen wollten. Nach vorliegenden Informationen haben sie jedoch
- um ihn gänzlich ruhig zu stellen, denn Widerstand leisten konnte er bereits
nicht mehr - gemeinsam mit erheblicher Gewalt auf ihn eingewirkt und somit schwerste
Verletzungen und als Folge auch seinen Tod in Kauf genommen. Die Bestimmung
der Grenzen der Anwendung unmittelbaren Zwanges gehört zum Polizeialltag.
Es geht um das elementare Menschenrecht auf Leben, das Vorrang vor jeder Dienstanweisung
haben muss.
Der Tod des Aamir Ageeb verweist auch auf die Notwendigkeit, Vorwürfen
über polizeiliche Misshandlungen und den Einsatz von Gewalt, die in keinem
Verhältnis mehr zu den vorgeblichen Zwecken steht, immer wieder nachzugehen,
wie dies amnesty international in einem Bericht vom Januar 2004 getan hat (www.amnesty.de,
Zum Fall Ageeb, S. 74 ff). Die Reaktionen der Berufsorganisationen der Polizei
und der Innenminister belegen, dass das Problem weiterhin einseitig behandelt
wird: Es wird verleugnet.
gez. Bernd Mesovic
( PRO ASYL, Tel. 069/23 06 88)
gez. Frank Uhe (IPPNW)
(Ansprechpartner Claus Metz, Tel. 069/493332)
gez. Hagen Kopp
(Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main, Tel. 0172/6688454)
gez. Helga Dieter
(Komitee für Grundrechte Tel. 069/78 92 525)